1. Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit
Während der Kurzarbeit verändert sich Ihr Ferienanspruch nicht. Ihr Arbeitgeber kann allerdings von Ihnen verlangen, dass Sie statt Kurzarbeit Ferien nehmen.
2. Bereits genehmigte Ferien stornieren
Da der Arbeitgeber grundsätzlich festlegt wann Ferien bezogen werden dürfen, kann dieser auch entscheiden, ob bereits beantragte und genehmigte Ferien genommen werden müssen. Am besten sprechen Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber. Sollte dieser aufgrund der aktuellen Lage auf die bereits genehmigten Ferien bestehen, müssen Arbeitnehmer trotz eventueller Reisewarnung und möglicherweise daraus folgender Absage einer geplanten Auslandsreise, dennoch die Ferien beziehen. Suchen Sie daher frühestmöglich das Gespräch zum Vorgesetzten, in vielen Fällen lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden.
© Unsplash.com / Kostenfreie Nutzung gewährt
3. Lohnfortzahlung bei Kurzarbeit
Sollte ihr Arbeitgeber einverstanden sein, dass Sie Ferien in der Kurzarbeit beziehen, so erhalten Sie den vollen Lohn (keine Kurzarbeitsentschädigung) für diesen Zeitraum.
Benötigen Sie Hilfe bei der Zeiterfassung von Kurzarbeit oder stehen Sie vor anderen Herausforderungen im Bereich HR, die durch die Krise ausgelöst wurden? Unsere Experten sind für Sie da.